Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der öffentlichen Oprivia-Website und der geschützten Plattformanwendung. Individuelle Angebote, Pilotvereinbarungen und weitere Verträge können ergänzende oder abweichende Bestimmungen enthalten.
Inhaltsverzeichnis
Wählen Sie einen Abschnitt, um direkt zu den entsprechenden Bestimmungen zu gelangen.
Anwendungsbereich, geschäftliche Nutzung und Verhältnis zu individuellen Vereinbarungen
Identität der Anbieterin, Vertragspartner und Vertretungsberechtigung
Leistungsumfang der Website, Plattform und Pilotphase sowie klare Abgrenzungen
Kontoeinrichtung, Zugangssicherheit, Rollenvergabe und minimale Berechtigungen
Erlaubte Nutzung, verbotene Handlungen und erforderliche Mitwirkung
Uploads, Fotobelege, Dokumentation, externe Dienste und Datenschutzverantwortung
Wartung, technische Einschränkungen, Weiterentwicklung und Vertragsende
Schutzrechte, Vertraulichkeit, Verantwortungsgrenzen und rechtlicher Abschluss
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Nutzungsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die öffentliche Oprivia-Website, die geschützte Plattformanwendung und die im Zusammenhang mit Oprivia angebotenen Pilotleistungen.
1.1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der öffentlichen Oprivia-Website und der geschützten Oprivia-Plattformanwendung.
Für Pilotleistungen gelten sie, soweit sie ausdrücklich in ein Angebot, eine Pilotvereinbarung, einen Kundenvertrag oder eine andere individuelle Vereinbarung einbezogen werden.
Die geschützte Plattformanwendung wird im Rahmen professioneller Betriebsmodelle bereitgestellt. Einzelne Nutzer können dabei insbesondere als Gast, Host oder Betreiber, Operator oder Administrator zugelassen werden.
1.2 Vertragsgrundlagen
Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit, die Vergütung sowie besondere Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Pilotvereinbarung, dem Kundenvertrag oder einer anderen individuellen Vereinbarung.
Diese Nutzungsbedingungen ergänzen solche individuellen Vereinbarungen.
Bei einem Widerspruch zwischen diesen Nutzungsbedingungen und einer individuellen Vereinbarung gehen die ausdrücklich vereinbarten Bestimmungen der individuellen Vereinbarung vor.
1.3 Kein Vertragsanspruch
Die auf der öffentlichen Website bereitgestellten Informationen stellen grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
Der Besuch der Website, die Übermittlung einer Anfrage oder die Teilnahme an einem Erstgespräch begründen keinen Anspruch auf:
- die Eröffnung eines Plattformzugangs;
- die Aufnahme in ein Pilotprogramm;
- die Bereitstellung bestimmter Module oder Funktionen;
- den Abschluss eines Vertrags.
Oprivia kann Anfragen prüfen und über die Aufnahme einer Zusammenarbeit nach sachlichen und betrieblichen Kriterien entscheiden.
1.4 Einbezug der Nutzungsbedingungen
Die Nutzung der geschützten Plattformanwendung setzt einen freigegebenen Zugang und die Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen in das jeweilige Vertrags-, Pilot- oder Onboarding-Verhältnis voraus.
Die Einbeziehung kann insbesondere durch eine individuelle Vereinbarung, eine ausdrückliche Bestätigung während des Onboardings oder eine entsprechende Bestätigung vor der erstmaligen Nutzung erfolgen.
Der blosse Besuch der öffentlichen Website begründet kein Vertragsverhältnis über die Nutzung der geschützten Plattformanwendung.
2. Anbieterin und berechtigte Nutzer
Dieses Kapitel regelt, wer die Oprivia-Angebote bereitstellt, wer Vertragspartner sein kann und unter welchen Voraussetzungen einzelne Personen die geschützte Plattform nutzen dürfen.
2.1 Anbieterin
Anbieterin der öffentlichen Website, der geschützten Plattformanwendung und der unter der Marke Oprivia angebotenen Leistungen ist die im Impressum bezeichnete Brander Consulting.
Die jeweils aktuellen Unternehmens- und Kontaktangaben sind im Impressum veröffentlicht.
2.2 Vertragspartner
Vertragspartner von Oprivia ist die im jeweiligen Angebot, in der Pilotvereinbarung, im Kundenvertrag oder in einer anderen individuellen Vereinbarung bezeichnete natürliche oder juristische Person.
Wird ein Plattformzugang im Zusammenhang mit einem Unternehmen, einem professionellen Betreiber oder einer Organisation eingerichtet, ist grundsätzlich dieses Unternehmen beziehungsweise diese Organisation Vertragspartnerin.
Die blosse technische Einrichtung eines Nutzerkontos macht die betreffende Person nicht automatisch zum eigenständigen Vertragspartner von Oprivia.
2.3 Berechtigte Nutzer
Die geschützte Plattform darf nur von Personen genutzt werden, die durch Oprivia, den Vertragspartner oder eine dazu berechtigte Stelle ausdrücklich zugelassen wurden.
Berechtigte Nutzer können insbesondere sein:
- Gäste mit einem auf ihren Aufenthalt begrenzten Zugang;
- Hosts oder Betreiber;
- interne oder externe Operatoren;
- administrative oder für Governance zuständige Personen;
- ausdrücklich eingebundene Partner und Dienstleister.
Umfang und Sichtbarkeit des jeweiligen Zugangs richten sich nach der zugewiesenen Rolle, dem konkreten Anwendungsfall und den vereinbarten Funktionen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Rolle, eine bestimmte Berechtigungsstufe oder einen dauerhaften Zugang besteht nicht.
2.4 Vertretungsberechtigung
Personen, die im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation handeln, müssen über die erforderliche Vertretungs- oder Beauftragungsbefugnis verfügen.
Oprivia kann geeignete Nachweise zur Identität, Funktion oder Vertretungsberechtigung verlangen, soweit dies für das Vertragsverhältnis, die Zugangsverwaltung oder die sichere Nutzung der Plattform erforderlich ist.
Änderungen bei Zuständigkeiten, Rollen oder Vertretungsbefugnissen sind Oprivia beziehungsweise der für die Zugangsverwaltung verantwortlichen Stelle ohne unangemessene Verzögerung mitzuteilen.
3. Leistungen, Pilotbetrieb und Leistungsgrenzen
Oprivia stellt eine modulare Softwarestruktur für die operative Steuerung professioneller Abläufe nach der Buchung bereit. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Vertrags- oder Pilotverhältnis ab.
3.1 Öffentliche Website
Die öffentliche Oprivia-Website dient insbesondere:
- der Information über die Plattform und ihre Einsatzbereiche;
- der Erläuterung von Modulen, Rollen und Governance-Prinzipien;
- der Qualifizierung potenzieller Pilot- und Kundenanfragen;
- der Kontaktaufnahme und Vorbereitung weiterer Gespräche.
Die öffentliche Website selbst ist keine operative Buchungs-, Verwaltungs- oder Serviceplattform.
3.2 Geschützte Plattformanwendung
Die eigentliche Oprivia-Plattform wird als separate geschützte Anwendung bereitgestellt.
Der Zugang erfolgt über ein von Oprivia vorgesehenes Authentifizierungsverfahren und kann insbesondere von einer registrierten E-Mail-Adresse, Zugangsdaten, einer Einladung oder weiteren Sicherheits- und Identitätsprüfungen abhängig gemacht werden.
Innerhalb der Plattform können – abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang – insbesondere Aufenthalte, Aufgaben, Zuständigkeiten, Statusinformationen, Fristen, Nachweise, Servicefälle und dokumentierte Entscheidungen strukturiert abgebildet werden.
Die Sichtbarkeit von Informationen und Funktionen richtet sich nach den zugewiesenen Rollen und Berechtigungen.
3.3 Pilotbetrieb
Pilotleistungen dienen der kontrollierten Erprobung ausgewählter Module, Rollen und Abläufe in einem begrenzten betrieblichen Anwendungsfall.
Gegenstand, Umfang, Laufzeit, beteiligte Rollen, Beobachtungspunkte und Erfolgskriterien eines Piloten werden in einer Pilotvereinbarung oder einer vergleichbaren individuellen Vereinbarung festgelegt.
Ein Pilot begründet keine Garantie dafür, dass:
- sämtliche gewünschten Funktionen umgesetzt werden;
- ein bestimmtes betriebliches Ergebnis erreicht wird;
- ein anschliessender Dauervertrag zustande kommt;
- eine Funktion nach Abschluss des Piloten unverändert weitergeführt wird.
Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb können zu Anpassungen des vorgesehenen Leistungsumfangs, der Konfiguration oder der weiteren Zusammenarbeit führen.
3.4 Vereinbarter Leistungsumfang
Verbindlich geschuldet sind ausschliesslich diejenigen Leistungen, Funktionen und Module, die in der jeweils massgeblichen individuellen Vereinbarung ausdrücklich bezeichnet sind.
Darstellungen auf der Website, in Präsentationen, Konzeptunterlagen, Demonstrationen oder Produktbeschreibungen dienen der allgemeinen Erläuterung und erweitern den vereinbarten Leistungsumfang nicht automatisch.
Oprivia kann technische und organisatorische Anforderungen an die Nutzung einzelner Funktionen festlegen.
3.5 Leistungsgrenzen
Oprivia ist insbesondere keine:
- Buchungs- oder Vermittlungsplattform;
- öffentliche Unterkunfts- oder Bewertungsplattform;
- Zahlungsdienstleisterin;
- vollständige Property-Management- oder Facility-Management-Dienstleisterin;
- Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Sicherheits- oder Compliance-Beratung.
Die Plattform unterstützt die Strukturierung, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit operativer Vorgänge. Sie ersetzt weder die fachliche Prüfung noch erforderliche Entscheidungen durch verantwortliche Personen.
Rechtliche, regulatorische und betriebliche Verantwortlichkeiten verbleiben bei den jeweils zuständigen Kunden, Betreibern, Nutzern oder beigezogenen Fachpersonen.
3.6 Geplante Funktionen
Als geplant, in Entwicklung, im Pilotstatus oder künftig verfügbar bezeichnete Funktionen sind nicht Bestandteil des verbindlichen Leistungsumfangs, sofern ihre Bereitstellung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Oprivia kann solche Funktionen weiterentwickeln, verändern, verschieben oder nicht umsetzen.
Aus Roadmaps, Entwürfen, Demonstrationen oder vorläufigen Darstellungen entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte Umsetzung oder einen bestimmten Einführungstermin.
4. Registrierung, Konten, Rollen und Zugänge
Der Zugang zur geschützten Oprivia-Plattform wird kontrolliert eingerichtet. Umfang und Sichtbarkeit richten sich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis, dem Anwendungsfall und der zugewiesenen Rolle.
4.1 Einrichtung eines Zugangs
Ein Plattformzugang wird durch Oprivia oder eine dazu berechtigte Stelle eingerichtet beziehungsweise freigegeben.
Die Einrichtung kann insbesondere voraussetzen:
- eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse;
- eine Einladung oder Freigabe durch einen berechtigten Vertragspartner;
- die Bestätigung von Nutzungsbedingungen oder weiteren Vereinbarungen;
- die Angabe erforderlicher Konto- und Profildaten;
- eine Identitäts-, Rollen- oder Berechtigungsprüfung.
Oprivia kann die Einrichtung eines Zugangs ablehnen, zurückstellen oder von zusätzlichen Angaben abhängig machen, wenn dies aus rechtlichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
Ein Anspruch auf die Einrichtung oder dauerhafte Aufrechterhaltung eines Plattformzugangs besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Authentifizierung und Zugangsdaten
Nutzer müssen die vorgesehenen Authentifizierungsverfahren verwenden und ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln.
Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben oder gemeinsam verwendet werden. Gemeinschaftskonten sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vorgesehen oder durch Oprivia genehmigt wurden.
Nutzer müssen angemessene Massnahmen treffen, um den unbefugten Zugriff auf ihre Konten zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:
- die Verwendung sicherer und nicht mehrfach genutzter Passwörter;
- der Schutz der verwendeten Geräte und E-Mail-Konten;
- die Abmeldung nach der Nutzung auf gemeinsam verwendeten Geräten;
- die unverzügliche Meldung eines vermuteten oder tatsächlichen Missbrauchs.
Oprivia kann Passwortrücksetzungen, zusätzliche Authentifizierungsschritte oder weitere Sicherheitsprüfungen verlangen.
4.3 Rollen und Berechtigungen
Die Plattform verwendet rollenbasierte Zugriffs- und Sichtbarkeitsregeln.
Abhängig vom Anwendungsfall können insbesondere folgende Rollen vorgesehen werden:
- Gast;
- Host oder Betreiber;
- Operator;
- Administration und Governance;
- ausdrücklich eingebundene Partner oder Dienstleister.
Jede Rolle erhält nur diejenigen Informationen und Funktionen, die für ihren vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind.
Rollen und Berechtigungen können durch Oprivia oder durch eine ausdrücklich dazu berechtigte administrative Stelle eingerichtet, angepasst oder entzogen werden.
Eine Rolle vermittelt keinen Anspruch auf Informationen oder Funktionen ausserhalb des zugewiesenen Aufgabenbereichs.
4.4 Verantwortung für Konten und Zugänge
Nutzer sind für sämtliche Handlungen verantwortlich, die über ihren Zugang vorgenommen werden, soweit diese Handlungen ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
Vertragspartner müssen sicherstellen, dass:
- nur berechtigte Personen Zugang erhalten;
- Rollen und Zuständigkeiten aktuell gehalten werden;
- ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Personen unverzüglich entfernt werden;
- Zugänge nicht zweckwidrig oder ausserhalb des vereinbarten Einsatzbereichs verwendet werden.
Änderungen bei Beschäftigung, Funktion, Zuständigkeit oder Vertretungsberechtigung sind der zuständigen administrativen Stelle ohne unangemessene Verzögerung mitzuteilen.
4.5 Sicherheits- und Prüfmassnahmen
Oprivia kann technische und organisatorische Massnahmen einsetzen, um Zugänge, Berechtigungen und sicherheitsrelevante Ereignisse zu prüfen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Protokollierung von Anmeldungen und sicherheitsrelevanten Änderungen;
- Begrenzung oder vorübergehende Sperrung fehlgeschlagener Anmeldeversuche;
- Überprüfung ungewöhnlicher oder potenziell missbräuchlicher Zugriffe;
- Anpassung von Rollen und Berechtigungen;
- Beendigung aktiver Sitzungen;
- verpflichtende Erneuerung von Zugangsdaten.
Diese Massnahmen dienen der kontrollierten Nutzung der Plattform und stellen keine Garantie dar, dass jeder unberechtigte Zugriff verhindert werden kann.
5. Zulässige Nutzung und Nutzerpflichten
Die Plattform darf ausschliesslich im vereinbarten geschäftlichen und operativen Zusammenhang verwendet werden. Nutzer und Vertragspartner tragen Mitverantwortung für eine ordnungsgemässe, rechtmässige und nachvollziehbare Nutzung.
5.1 Zweckgemässe Nutzung
Die Plattform darf für die im jeweiligen Vertrags-, Pilot- oder Onboarding-Verhältnis vorgesehenen Zwecke genutzt werden.
Dazu können insbesondere gehören:
- die strukturierte Erfassung von Aufenthalten und operativen Vorgängen;
- die Bearbeitung und Koordination von Aufgaben;
- die Verwaltung von Zuständigkeiten, Status und Fristen;
- die Erfassung von Servicefällen und Nachweisen;
- die Dokumentation von Prüfungen und Entscheidungen;
- die Zusammenarbeit mit ausdrücklich eingebundenen Rollen und Partnern.
Eine Nutzung ausserhalb des vereinbarten Anwendungsfalls bedarf der Zustimmung von Oprivia.
5.2 Untersagte Nutzung
Untersagt sind insbesondere:
- die Nutzung für rechtswidrige, irreführende oder betrügerische Zwecke;
- die Eingabe wissentlich falscher, manipulierter oder rechtswidrig erlangter Informationen und Nachweise;
- der Zugriff auf Daten, Funktionen oder Bereiche ohne entsprechende Berechtigung;
- die Umgehung von Rollen-, Zugriffs- oder Sicherheitsbeschränkungen;
- die Weitergabe oder missbräuchliche Verwendung fremder Zugangsdaten;
- die Einbringung schädlicher Programme, Dateien oder technischer Inhalte;
- automatisierte Abfragen, Scraping oder ungewöhnliche Systembelastungen ohne Zustimmung;
- die Störung, Überlastung oder Beeinträchtigung der Plattform;
- die Analyse, Dekompilierung oder technische Rückführung der Plattform, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist;
- die Nutzung zur Verletzung von Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten Dritter;
- die Verwendung von Inhalten oder Funktionen für unzulässige Überwachungs-, Diskriminierungs- oder Täuschungszwecke.
Oprivia kann bei einem begründeten Verdacht auf eine unzulässige Nutzung angemessene Prüf- und Schutzmassnahmen ergreifen.
5.3 Mitwirkungspflichten
Nutzer und Vertragspartner müssen die für die Einrichtung und Nutzung der Plattform erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Freigaben und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitstellen.
Sie sind insbesondere verpflichtet:
- Angaben vollständig und nach bestem Wissen richtig zu erfassen;
- wesentliche Änderungen zeitnah nachzuführen;
- Aufgaben, Rückfragen und Eskalationen innerhalb angemessener Fristen zu bearbeiten;
- ausdrücklich erforderliche Einwilligungen, Genehmigungen und Berechtigungen einzuholen;
- vereinbarte Ansprechpartner und Verantwortliche zu benennen;
- Oprivia über erkennbare Fehler, Sicherheitsprobleme oder Fehlfunktionen zu informieren.
Verzögerungen oder Einschränkungen, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Oprivia.
5.4 Operative Verantwortung
Die Plattform unterstützt die Strukturierung und Dokumentation operativer Abläufe. Sie übernimmt nicht die fachliche, rechtliche oder betriebliche Verantwortung der beteiligten Personen und Organisationen.
Entscheidungen über Unterkünfte, Gäste, Personal, Partnerleistungen, Servicefälle, Sicherheit, Recht, Datenschutz oder Compliance bleiben bei den jeweils verantwortlichen Personen.
Automatisch angezeigte Statusinformationen, Erinnerungen oder Hinweise müssen durch die zuständigen Nutzer geprüft und angemessen eingeordnet werden.
Die Plattform ersetzt keine erforderliche menschliche Prüfung oder Entscheidung.
5.5 Anweisungen und organisatorische Verantwortung
Vertragspartner sind dafür verantwortlich, dass ihre Nutzer angemessen über:
- den vorgesehenen Einsatzbereich;
- ihre Rollen und Berechtigungen;
- den Umgang mit personenbezogenen und vertraulichen Informationen;
- ihre betrieblichen Pflichten;
- die geltenden internen Weisungen
informiert werden.
Weisungen eines Vertragspartners oder Administrators dürfen nicht gegen diese Nutzungsbedingungen, zwingendes Recht oder die vereinbarte Plattformlogik verstossen.
Oprivia ist nicht verpflichtet, interne Weisungen oder Entscheidungen eines Vertragspartners auf ihre fachliche oder rechtliche Richtigkeit zu prüfen.
6. Inhalte, Daten, Nachweise und Drittanbieter
Die Plattform ermöglicht die strukturierte Verarbeitung von betrieblichen Informationen, Dokumenten und Nachweisen. Rechte, Verantwortlichkeiten und Aufbewahrung richten sich nach dem jeweiligen Inhalt, dem Vertragsverhältnis und den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.
6.1 Nutzerinhalte
Nutzer und Vertragspartner behalten ihre bestehenden Rechte an den von ihnen bereitgestellten Inhalten, Daten, Dokumenten und Nachweisen.
Sie räumen Oprivia die für die Bereitstellung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung, Sicherung und technische Übermittlung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Diese Rechte sind:
- auf den vereinbarten Zweck beschränkt;
- nicht ausschliesslich;
- grundsätzlich auf die Dauer des Vertrags- oder Nutzungsverhältnisses begrenzt;
- übertragbar auf eingesetzte Auftragsbearbeiter und technische Dienstleister, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
Oprivia erwirbt dadurch kein Eigentum an den betrieblichen Inhalten des Vertragspartners.
6.2 Verantwortung für Inhalte und personenbezogene Daten
Nutzer und Vertragspartner sind dafür verantwortlich, dass sie zur Eingabe, Nutzung und Weitergabe der bereitgestellten Inhalte berechtigt sind.
Sie müssen insbesondere sicherstellen, dass:
- personenbezogene Daten rechtmässig bearbeitet werden dürfen;
- notwendige Informationen und Einwilligungen vorliegen;
- keine Rechte Dritter verletzt werden;
- keine unzulässigen oder offensichtlich rechtswidrigen Inhalte hochgeladen werden;
- sensible Informationen nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden.
Die datenschutzrechtliche Rolle von Oprivia und des Vertragspartners richtet sich nach der tatsächlichen Datenbearbeitung und den jeweils vereinbarten Verantwortlichkeiten.
Soweit erforderlich, werden ergänzende Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung oder zur gemeinsamen Datenbearbeitung abgeschlossen.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
6.3 Nachweise und Audit-Trail
Soweit im vereinbarten Funktionsumfang vorgesehen, kann die Plattform Nachweise, Statusänderungen, Freigaben, Ergänzungen und Entscheidungen mit zugehörigen Metadaten dokumentieren.
Die technische Logik kann vorsehen, dass bestehende Einträge nicht unbemerkt überschrieben werden. Korrekturen oder Änderungen können stattdessen als zusätzliche Einträge oder neue dokumentierte Zustände erfasst werden.
Die Dokumentation kann insbesondere enthalten:
- Zeitpunkt eines Eintrags oder einer Änderung;
- zugeordnete Rolle oder verantwortliche Stelle;
- Status- und Fristinformationen;
- hochgeladene oder referenzierte Nachweise;
- ergänzende Kommentare oder Begründungen;
- dokumentierte Prüf- und Entscheidungsschritte.
Diese Funktionen unterstützen die betriebliche Nachvollziehbarkeit. Sie stellen ohne ausdrückliche Vereinbarung weder eine qualifizierte elektronische Signatur noch eine gesetzlich anerkannte Archivierung oder einen garantierten gerichtlichen Beweis dar.
6.4 Berichtigung, Aufbewahrung und Löschung
Unrichtige oder unvollständige Angaben müssen durch die zuständigen Nutzer berichtigt oder ergänzt werden.
Bei dokumentationsrelevanten Vorgängen kann eine Berichtigung als ergänzender Eintrag erfolgen, damit die bisherige Historie nachvollziehbar bleibt.
Aufbewahrungs- und Löschfristen richten sich insbesondere nach:
- dem vereinbarten Leistungsumfang;
- den Einstellungen des Vertragspartners;
- der Datenschutzerklärung;
- gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten;
- berechtigten Sicherheits-, Dokumentations- und Rechtsverteidigungsinteressen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses können Daten gelöscht, anonymisiert, exportiert oder für eine begrenzte Zeit aufbewahrt werden, soweit dies vereinbart, technisch vorgesehen oder rechtlich erforderlich ist.
Ein Datenexport wird nur geschuldet, wenn und soweit er vertraglich vereinbart oder als Funktion bereitgestellt wurde.
6.5 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische, organisatorische und operative Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Vertrauliche Informationen dürfen nur:
- für die Durchführung der vereinbarten Zusammenarbeit verwendet;
- Personen zugänglich gemacht werden, die sie für ihre Aufgabe benötigen;
- an eingebundene Mitarbeiter, Berater oder Dienstleister weitergegeben werden, die angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- allgemein bekannt oder ohne Pflichtverletzung öffentlich zugänglich sind;
- der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren;
- unabhängig entwickelt wurden;
- rechtmässig von einem berechtigten Dritten mitgeteilt wurden;
- aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.
Gesetzliche und individuell vereinbarte Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben vorbehalten.
6.6 Drittanbieter und Integrationen
Die Plattform kann technische Dienste, Schnittstellen, Identitätsprüfungen, Speicherlösungen, Kommunikationsdienste oder weitere Leistungen externer Anbieter einbinden.
Für solche Drittanbieter können ergänzende Vertrags-, Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gelten.
Oprivia kann nicht gewährleisten, dass Drittanbieter-Dienste:
- jederzeit verfügbar bleiben;
- unverändert fortgeführt werden;
- bestimmte Funktionen dauerhaft anbieten;
- mit sämtlichen Systemen oder Anforderungen kompatibel sind.
Oprivia kann Integrationen anpassen, ersetzen oder einstellen, wenn dies aus technischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
Soweit ein Nutzer für einen Drittanbieter-Dienst ein eigenes Konto oder einen eigenen Vertrag benötigt, ist er für dessen Einrichtung und Einhaltung verantwortlich.
7. Verfügbarkeit, Änderungen und Beendigung
Die Plattform wird mit angemessener Sorgfalt betrieben und weiterentwickelt. Verfügbarkeit, Wartung, Änderungen und Beendigung richten sich nach diesen Nutzungsbedingungen und den jeweils massgeblichen individuellen Vereinbarungen.
7.1 Verfügbarkeit und Wartung
Oprivia bemüht sich um eine zuverlässige technische Verfügbarkeit der Website und der Plattform.
Eine jederzeit unterbrechungs-, fehler- oder verzögerungsfreie Nutzung kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten;
- technische Störungen;
- Sicherheitsmassnahmen;
- Änderungen bei Hosting-, Infrastruktur- oder Drittanbietern;
- Internet- oder Kommunikationsausfälle;
- erhöhte Systembelastung;
- Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Oprivia.
Verbindliche Verfügbarkeitswerte, Reaktionszeiten oder Service Levels gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
7.2 Störungen und Support
Nutzer müssen erkennbare Störungen mit den verfügbaren Informationen und innerhalb angemessener Zeit melden.
Oprivia kann zur Bearbeitung insbesondere Angaben verlangen zu:
- betroffenem Konto oder Anwendungsfall;
- Zeitpunkt und Dauer der Störung;
- betroffener Funktion;
- angezeigter Fehlermeldung;
- verwendeter Umgebung oder Gerät;
- bereits vorgenommenen Abklärungen.
Supportumfang, Reaktionszeiten und Kommunikationskanäle richten sich nach dem vereinbarten Leistungsmodell.
Oprivia kann vorübergehende Umgehungslösungen bereitstellen, ohne damit eine dauerhafte technische Lösung oder einen bestimmten Behebungszeitpunkt zu garantieren.
7.3 Änderungen der Plattform
Oprivia darf die Website und die Plattform weiterentwickeln, aktualisieren und an technische, rechtliche, sicherheitsbezogene oder betriebliche Anforderungen anpassen.
Änderungen können insbesondere betreffen:
- Benutzeroberflächen und Bedienabläufe;
- technische Komponenten und Infrastruktur;
- Sicherheits- und Authentifizierungsverfahren;
- Datenmodelle und Schnittstellen;
- Rollen- und Berechtigungslogik;
- Module und einzelne Funktionen.
Wesentliche vertraglich zugesicherte Leistungen werden während einer vereinbarten Laufzeit nicht ohne sachlichen Grund erheblich eingeschränkt.
Ist eine Änderung aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Sicherheitsrisiken, technischer Abhängigkeiten oder Änderungen eines Drittanbieters erforderlich, kann Oprivia sie auch kurzfristig umsetzen.
7.4 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Oprivia kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer, sicherheitsbezogener, organisatorischer oder geschäftlicher Entwicklungen erforderlich ist.
Die jeweils aktuelle Fassung wird mit ihrem Stand auf der Website veröffentlicht.
Über wesentliche Änderungen, die ein laufendes Plattform- oder Vertragsverhältnis betreffen, werden Vertragspartner in angemessener Form informiert.
Materielle Änderungen bestehender vertraglicher Rechte und Pflichten richten sich nach dem in der individuellen Vereinbarung vorgesehenen Änderungsmechanismus. Die blosse Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert keine ausdrücklich abweichende individuelle Vereinbarung.
Soweit eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, kann die weitere Nutzung von dieser Zustimmung abhängig gemacht werden.
7.5 Sperrung und Einschränkung von Zugängen
Oprivia kann Zugänge oder einzelne Funktionen vorübergehend einschränken oder sperren, wenn:
- ein konkreter Sicherheitsverdacht besteht;
- Zugangsdaten missbraucht oder unbefugt verwendet werden;
- gegen diese Nutzungsbedingungen oder individuelle Vereinbarungen verstossen wird;
- gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies verlangen;
- Zahlungsverpflichtungen trotz Fälligkeit und Mahnung nicht erfüllt werden;
- durch die Nutzung Risiken für andere Nutzer, Dritte oder die Plattform entstehen;
- notwendige Angaben oder Berechtigungsnachweise fehlen;
- eine dringende technische Schutzmassnahme erforderlich ist.
Soweit vertretbar, wird die betroffene Partei vorab oder unverzüglich nachträglich informiert und erhält Gelegenheit zur Klärung.
Die Massnahme soll in einem angemessenen Verhältnis zum festgestellten Risiko oder Verstoss stehen.
7.6 Laufzeit und Beendigung
Die Nutzung der öffentlichen Website ist zeitlich nicht beschränkt.
Laufzeit und Beendigung eines Plattform-, Pilot- oder Kundenverhältnisses richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, kann Oprivia einen Zugang aus wichtigem Grund beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoss vorliegt;
- eine sichere oder rechtmässige Nutzung nicht mehr gewährleistet werden kann;
- erforderliche Mitwirkung dauerhaft ausbleibt;
- falsche Angaben über Identität, Rolle oder Berechtigung gemacht wurden;
- die weitere Leistungserbringung aus rechtlichen oder technischen Gründen unzumutbar ist.
Rechte zur ordentlichen oder ausserordentlichen Kündigung aus individuellen Vereinbarungen und zwingendem Recht bleiben vorbehalten.
7.7 Folgen der Beendigung
Mit der Beendigung kann der Zugriff auf die Plattform und auf darin gespeicherte Informationen entfallen.
Vor der Beendigung müssen Nutzer erforderliche Daten oder Nachweise sichern, soweit eine Exportfunktion verfügbar und die Sicherung zulässig ist.
Nach Beendigung:
- bleiben bis dahin entstandene Zahlungsansprüche bestehen;
- können Zugänge deaktiviert werden;
- werden Daten nach den vereinbarten und gesetzlichen Vorgaben behandelt;
- bleiben Bestimmungen weiter anwendbar, die ihrem Zweck nach über die Beendigung hinaus gelten.
Dazu gehören insbesondere Regelungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Haftung, Datenaufbewahrung, Rechtswahl und Gerichtsstand.
8. Geistiges Eigentum, Haftung und Schlussbestimmungen
Dieses Kapitel regelt die Rechte an der Plattform, die Grenzen der Verantwortlichkeit sowie die abschliessenden rechtlichen Bestimmungen.
8.1 Rechte an Oprivia
Sämtliche Rechte an der Oprivia-Plattform und den von Oprivia bereitgestellten Bestandteilen verbleiben bei Oprivia oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Dies betrifft insbesondere:
- Software und Quellcode;
- Systemarchitektur und Datenmodelle;
- technische Funktionen und Ablauflogik;
- Designs, Grafiken und Benutzeroberflächen;
- Texte, Dokumentationen und Vorlagen;
- Marken, Namen, Kennzeichen und Logos;
- Konzepte, Methoden und Weiterentwicklungen.
Eine Übertragung dieser Rechte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.2 Beschränktes Nutzungsrecht
Für die Dauer des berechtigten Vertrags- oder Nutzungsverhältnisses erhält der Vertragspartner ein beschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht, die vereinbarten Plattformfunktionen bestimmungsgemäss zu nutzen.
Dieses Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht:
- die Plattform oder Teile davon zu verkaufen, zu vermieten oder weiterzulizenzieren;
- die Plattform ausserhalb des vereinbarten Unternehmens oder Anwendungsfalls bereitzustellen;
- technische Bestandteile zu kopieren oder nachzubauen;
- Schutz- oder Herkunftshinweise zu entfernen;
- Funktionen oder Inhalte für den Aufbau eines konkurrierenden Angebots zu verwenden.
Rechte an Nutzerinhalten richten sich nach Kapitel 6.
8.3 Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge
Nutzer können Oprivia freiwillig Rückmeldungen, Fehlerberichte und Verbesserungsvorschläge übermitteln.
Oprivia darf solche allgemeinen Rückmeldungen für die Analyse, Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform verwenden.
Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten und geschützte Inhalte des Vertragspartners werden dadurch nicht zu frei verwendbaren Informationen.
Ein Anspruch auf Vergütung, Umsetzung oder Nennung entsteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.4 Haftung
Oprivia haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie in weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden beschränkt, der typischerweise aus einer Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten entstehen kann.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
- mittelbare Schäden und Folgeschäden;
- entgangenen Gewinn oder Umsatz;
- ausgebliebene Einsparungen;
- Reputations- oder Marktverluste;
- Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Nutzereingaben;
- Entscheidungen oder Handlungen verantwortlicher Nutzer;
- Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten;
- eine Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks;
- unterlassene Sicherungen oder Exporte durch den Vertragspartner.
Oprivia haftet nicht für die fachliche, rechtliche oder betriebliche Richtigkeit von Entscheidungen, die durch Nutzer auf Grundlage der in der Plattform verfügbaren Informationen getroffen werden.
Besondere Haftungshöchstbeträge können in individuellen Verträgen, Pilotvereinbarungen oder Service-Level-Vereinbarungen festgelegt werden.
8.5 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die verspätete oder unterbliebene Erfüllung von Pflichten, soweit diese durch ein Ereignis ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht wird.
Dazu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse;
- behördliche Massnahmen;
- Krieg, Unruhen oder vergleichbare Ereignisse;
- grossflächige Strom-, Telekommunikations- oder Internetausfälle;
- schwerwiegende Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen;
- Ausfälle kritischer Infrastruktur oder zentraler Drittanbieter;
- Epidemien oder vergleichbare ausserordentliche Ereignisse.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, und trifft angemessene Massnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.
Zahlungsverpflichtungen für bereits erbrachte Leistungen bleiben grundsätzlich bestehen.
8.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Nutzungsbedingungen sowie die darauf beruhenden Rechtsverhältnisse unterstehen schweizerischem Recht.
Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände, der Sitz der Anbieterin.
Abweichende Gerichtsstands- oder Streitbeilegungsvereinbarungen in individuellen Verträgen bleiben vorbehalten.
8.7 Schlussbestimmungen
Individuelle Angebote, Pilotvereinbarungen, Kundenverträge und weitere ausdrücklich vereinbarte Dokumente bilden zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen die Grundlage des jeweiligen Rechtsverhältnisses.
Bei Widersprüchen gehen ausdrücklich vereinbarte individuelle Bestimmungen diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt. An die Stelle der betroffenen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die unterlassene oder verspätete Durchsetzung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht auf dieses oder andere Rechte.
Der Vertragspartner darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von Oprivia übertragen. Oprivia darf das Vertragsverhältnis im Rahmen einer Unternehmensübertragung, Umstrukturierung oder Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs übertragen, soweit berechtigte Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
8.8 Kommunikation und Sprachfassungen
Rechtlich relevante Mitteilungen können an die im jeweiligen Vertrags- oder Nutzerkonto hinterlegten Kontaktadressen übermittelt werden.
Vertragspartner und Nutzer sind dafür verantwortlich, ihre Kontaktangaben aktuell zu halten.
Werden diese Nutzungsbedingungen in mehrere Sprachen übersetzt, ist bei Widersprüchen die deutsche Fassung massgebend, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.
Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen können an die im Impressum oder auf der Kontaktseite bezeichnete Adresse gerichtet werden.
Fragen und ergänzende Dokumente
Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen oder zur Nutzung der Oprivia-Plattform erreichen Sie uns schriftlich. Ergänzende rechtliche Informationen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.
Kontaktformular
Für allgemeine Anfragen, Erstabklärungen und Fragen zur Plattform steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.
Weitere rechtliche Dokumente
Ergänzende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung, im Impressum und in den Cookie-Einstellungen.