Grundgebühr plus Umsatzanteil
Der monatliche Preis besteht aus einer Grundgebühr, einer umsatzabhängigen Komponente und ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen. Berechnungsbasis und Leistungsumfang stehen vor Vertragsabschluss fest.

So setzt sich der monatliche Preis zusammen
Jedes Betriebsmodell verbindet einen festen und einen variablen Preisbestandteil. Zusatzleistungen kommen nur hinzu, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.
Der konkrete Preis innerhalb der ausgewiesenen Spanne richtet sich nach Objektzahl, Modulumfang, Koordinationsanteil und Governance-Anforderungen und wird vor Vertragsabschluss im Angebot festgehalten.
Grundgebühr
Deckt den Plattformbetrieb, den Standard-Support sowie die vereinbarten Rollen-, Workflow- und Governance-Funktionen ab.
Umsatzkomponente
Ein prozentualer Anteil am vertraglich definierten Nettoumsatz aus Beherbergungsleistungen.
Zusatzleistungen
Werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und mit schriftlich festgehaltenem Umfang berechnet.
Preise nach Betriebsmodell
Drei Modelle für den regulären Betrieb nach Pilotvalidierung. Die monatliche Vergütung umfasst die Grundgebühr des gewählten Modells und die dazugehörige Umsatzkomponente.
Eigenbetrieb
Für Betreiber, die Reinigungsteams, Handwerker und weitere Dienstleister selbst auswählen und koordinieren. Oprivia stellt die Plattform für Aufgaben, Zuweisungen, Fristen, Nachweise und Eskalationen bereit.
Unterstützter Betrieb
Für Betreiber, die Oprivia zusätzlich mit der vereinbarten Koordination operativer Fälle beauftragen. Dazu gehören die Zuweisung an vereinbarte Operatoren, die Überwachung der Annahme und SLA-Fristen sowie die koordinierte Eskalation.
Portfolio-Steuerung
Für Multi-Unit-Betreiber, die operative Koordination, Governance und Auswertung objektübergreifend bündeln möchten. Vereinbarte Operatoren und Servicefälle werden über mehrere Einheiten hinweg gesteuert.
plus 2–3 % Umsatz
plus 5–8 % Umsatz
plus 8–10 % Umsatz
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Nach Umfang
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Separat vereinbart
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Die aktive Koordination durch Oprivia gilt ausschliesslich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, der verfügbaren Regionen, Servicezeiten und Partnerkapazitäten. Die operative Ausführung durch Reinigungsteams, Handwerker oder andere Dienstleister wird separat beauftragt und verrechnet.
Vergünstigt starten.
Abläufe real erproben.
Die Pilotkonditionen gelten für einen klar begrenzten Zeitraum von drei bis sechs Monaten. Pilotziele, ausgewählte Module, Rollen, Mitwirkung und Messgrössen werden vor Beginn schriftlich festgelegt.
Zusatzleistungen und Leistungen externer Partner werden separat vereinbart. Alle Grundgebühren verstehen sich exklusive gesetzlich geschuldeter MWST.
plus Prozentsatz des vertraglich definierten Nettoumsatzes
Eigene Partner, eigene Koordination und ein klar begrenzter Oprivia-Pilotumfang.
plus Prozentsatz des vertraglich definierten Nettoumsatzes
Vereinbarte operative Koordination durch Oprivia innerhalb des definierten Pilotumfangs.
plus Prozentsatz des vertraglich definierten Nettoumsatzes
Begrenzter Pilotumfang mit objektübergreifender Steuerung und Governance.
Was als Nettoumsatz gilt
Die Umsatzkomponente wird auf Basis des vertraglich definierten monatlichen Nettoumsatzes aus Beherbergungsleistungen berechnet. Die genaue Definition wird vor Vertragsabschluss festgehalten.
Beherbergungsumsatz
Berücksichtigt werden die tatsächlich realisierten Nettoerlöse aus Beherbergungsleistungen der einbezogenen Objekte.
Stornos und Rückerstattungen
Stornogebühren zählen nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung. Rückerstattete Beträge werden nicht berücksichtigt.
Steuern und durchlaufende Posten
MWST, Kurtaxen, Kautionen und separat weiterverrechnete Fremdkosten gehören nicht zur Berechnungsgrundlage.
Plattformgebühren
Gebühren der Buchungsplattformen werden – soweit sie nicht bereits im gemeldeten Erlös abgezogen wurden – vor Berechnung der Umsatzkomponente abgezogen.
Wirtschaftlichkeit mit eigenen Werten prüfen
Die folgende Sensitivitätsrechnung der Portfolio-Steuerung zeigt, welcher monatliche messbare Nutzen den beispielhaften Oprivia-Preis rechnerisch ausgleichen würde.
Monatlicher Nettoumsatz
Grundgebühr
Umsatzkomponente von 8 %
Gesamtpreis pro Monat
Erforderliche Zeitersparnis für den rechnerischen Break-even
Diese vereinfachte Sensitivitätsrechnung ist keine ROI-Zusage. Weniger Nacharbeit, vermiedene Fehlerkosten, bessere Nachweise oder ersetzte Einzellösungen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn diese Effekte im eigenen Betrieb belastbar gemessen werden.
2,8 Stunden pro Arbeitstag
Bei CHF 60 internem Vollkostensatz
1,9 Stunden pro Arbeitstag
Bei CHF 90 internem Vollkostensatz
1,4 Stunden pro Arbeitstag
Bei CHF 120 internem Vollkostensatz
Berechnungsannahme

Grundgebühr durch Empfehlungen senken
Wer passende Betreiber oder Partner empfiehlt, kann die monatliche Grundgebühr deutlich reduzieren – im Idealfall bis auf null. So entsteht ein direkter wirtschaftlicher Vorteil, wenn Oprivia über qualifizierte Empfehlungen wächst. Variable Vergütungen, Drittleistungen und individuell vereinbarte Zusatzleistungen bleiben davon unberührt.
Die Oprivia-Weiterempfehlungsaktion wird technisch über unseren Partner Spreadz abgewickelt. Mit dem Öffnen des Links verlassen Sie oprivia.ch und gelangen zur externen Kampagnenseite. Es gelten die dort ausgewiesenen Datenschutz- und Nutzungsbedingungen.
10 % pro erfolgreicher Empfehlung
Für jede qualifizierte und erfolgreiche Empfehlung kann ein Rabatt von 10 % auf die monatliche Grundgebühr angerechnet werden.
Bis zu 100 % der Grundgebühr
Mehrere erfolgreiche Empfehlungen können kombiniert werden – maximal bis zur vollständigen Reduktion der monatlichen Grundgebühr.
Monatlich wiederholbar
Der Vorteil kann monatlich berücksichtigt werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und die empfohlenen Kunden aktiv bleiben.
Betriebsumfang und Preisrahmen klären
Wir definieren gemeinsam den passenden Leistungsumfang und halten den Preisrahmen sowie die Berechnungsgrundlage vor Vertragsabschluss im Angebot fest.