Wer Ferienwohnungen, ein Ferienhaus oder Serviced Apartments gewerblich vermietet, kommt an der Gästeregistrierung kaum vorbei. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten dabei unterschiedliche Vorgaben. Je nach Land und Standort erfüllt die Registrierung rechtliche, statistische und fiskalische Zwecke.
Was müssen Vermieter 2025/2026 konkret beachten, wo drohen Bussen und wie lässt sich der Verwaltungsaufwand bei 20 oder mehr Objekten reduzieren?
Oprivia bietet dafür eine digitale Plattform, die Meldescheine, Gästetaxen, Checklisten und Nachweise pro Aufenthalt zentral bündelt und die wichtigsten Abläufe übersichtlich dokumentiert. Oprivia ist eine Ergänzung für die rechtssichere und strukturierte Betriebsführung Ihrer Ferienunterkünfte, kein Channel Manager und kein Buchungssystem.
Rechtliche Grundlagen der Gästeregistrierung in Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Die Pflicht zur Ferienwohnung Gästeregistrierung ergibt sich in Deutschland aus § 29 und § 30 des Bundesmeldegesetzes. Entsprechende Vorgaben sind bundesweit im Bundesmeldegesetz (BMG) festgelegt und gelten für jede Art der entgeltlichen Beherbergung, ob Ferienwohnung, Ferienhaus, Aparthotel, Boardinghouse oder Ferienimmobilie.
In Österreich regelt § 5 des Meldegesetzes die Erfassung, in der Schweiz verpflichtet Art. 16 AIG zur Meldung ausländischer Feriengäste. Dabei variiert die Gesetzgebung zur Gästeregistrierung je nach Kanton und Gemeinde. Wie Pflichtangaben, kantonaler Meldeweg und touristische Abgaben zusammenhängen, erklärt der Leitfaden zur Gästeregistrierung in der Schweiz.
Wichtig seit 2025: Bei üblichen Kurzaufenthalten gilt die besondere Meldepflicht nach § 29 und § 30 BMG nur noch für ausländische Gäste. Sie müssen am Ankunftstag einen besonderen Meldeschein unterschreiben oder ihre Angaben mit ihrer Zustimmung über ein gesetzlich zugelassenes elektronisches Verfahren bestätigen.
Bei der Anmeldung legen sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz vor. Der Beherbergungsbetrieb gleicht die Angaben mit dem Dokument ab. Für deutsche Gäste ist diese besondere Meldepflicht entfallen. Örtliche Registrierungs- und Abgabepflichten, etwa zur Gast- oder Kurtaxe, können jedoch unabhängig davon fortbestehen.
Nach § 30 Absatz 2 BMG enthält der besondere Meldeschein für ausländische Gäste folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Gastes
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- An- und Abreisedatum
- Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers
- Zahl der ausländischen Mitreisenden und deren jeweilige Staatsangehörigkeit
Regional können zusätzliche Registrierungs-, Bewilligungs- und Abgabenpflichten gelten. In Berlin müssen Ferienwohnungen grundsätzlich mit einer öffentlich sichtbaren Registriernummer angeboten werden. In Basel-Stadt benötigen Beherbergungsbetriebe mit mehr als sechs Betten eine Betriebsbewilligung.
Die gemeldeten Übernachtungen bilden vielerorts die Grundlage für die Berechnung und Abrechnung der Gast- oder Kurtaxe und müssen entsprechend sorgfältig erfasst und dokumentiert werden. Die Meldedaten dienen damit nicht nur der rechtlichen Erfassung, sondern vielerorts auch als Grundlage für die Abrechnung von Abgaben.
Für Vermieter bedeutet das: Mit der Erfassung der persönlichen Daten ist es je nach Standort noch nicht getan. Weitere administrative Schritte können dazugehören.
Eine strukturierte Erfassung sorgt dafür, dass die unterschiedlichen Anforderungen im laufenden Vermietungsbetrieb nicht aus dem Blick geraten.
Von der Buchung bis zum Check-out: Praxisablauf der Gästeregistrierung
Der typische Ablauf bei professionellen Ferienunterkünften lässt sich in mehrere Schritte unterteilen:
- Buchung geht ein – über die eigene Webseite, Portale wie Booking.com oder Airbnb oder per Anfrage via E-Mail.
- Vorab-Kommunikation – vor der Anreise nutzen Vermieter oft digitale Pre-Check-in-Tools, um Gästedaten bereits vorab zu erfassen. Eine digitale Gästeregistrierung ermöglicht zudem automatische Erinnerungen an Gäste.
- Check-in – Erfassung und Prüfung der Pflichtdaten, Ausweiskontrolle bei ausländischen Gästen und Übergabe der Unterkunft. Digitale Tools können den Check-in-Prozess vereinfachen und Zeit bei der Erfassung sparen.
- Fristgerechte Gästeregistrierung und Abrechnung – Gästedaten werden nach den am Standort geltenden Vorschriften erfasst und je nach Verfahren bestätigt, an die zuständige Stelle übermittelt oder für Behörden bereitgehalten. Eine anfallende Gästetaxe wird separat nach den örtlichen Vorgaben abgerechnet und abgeführt.
- Check-out – Abmeldung, Schadensprüfung und Archivierung.
Moderne Buchungssysteme ermöglichen die zentrale Verwaltung von Belegungsplänen und integrieren die digitale Gästeregistrierung direkt in die Buchungsstrecke. Sie lassen sich von PC, Smartphone oder Tablet aus nutzen.
Gängige Ferienwohnung Verwaltungssoftware wie Fewo-Verwalter unterstützt von einzelnen bis zu vielen tausend Ferienunterkünften und bietet über den Channel Manager Feondi Anbindung zu über 60 Portalen. Die Software fungiwo überträgt laut Anbieter Belegungskalender an 945 Portale.
Ein Channel Manager synchronisiert dabei Preise, Tarife und Belegungskalender zwischen den Portalen. Welche aufenthaltsbezogenen Funktionen für Meldeschein, Gästekarte und Servicefälle darüber hinaus abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen System und seinen Erweiterungen ab.
Oprivia übernimmt hier die Steuerung und Dokumentation der Meldeprozesse und Nachweise für das gesamte Portfolio.
Beispiele:
- FeWo in Davos: Erfassung der Gäste und Bereitstellung der Datengrundlage für Gästetaxe und Premium Card, abgestimmt auf die Vorschriften der Gemeinde. Meldung und Kartenausgabe erfolgen über das vorgesehene Destinationsverfahren; eine Oprivia-Anbindung wird separat geprüft und vereinbart.
- Business-Apartment in Zürich: Erfassung der Pflichtdaten für polizeiliche Meldungen und Aufenthaltskontrolle inklusive Identitätsprüfung.
Oprivia bildet die Verantwortlichkeiten technisch ab:
- Wer erfasst Gästedaten?
- Wer prüft?
- Wer meldet an die Gemeinde?
- Wer archiviert?
Damit ist für jeden Aufenthalt klar, wer welche Aufgabe übernimmt.
Übrigens: Eine gute Beschreibung der Ferienwohnung sollte Wohnfläche und Zimmeranzahl enthalten. Das gehört zur Qualität der Darstellung gegenüber Kunden und auf jeder Homepage oder Webseite.
Digitale Gästeregistrierung: Von Papiermeldeschein zu standardisiertem Prozess
In vielen Betrieben gibt es noch einen Mix aus Papiermeldescheinen, Excel-Listen und E-Mail-Anhängen. Separate Portale der Gemeinden für Gästetaxen machen die Verwaltung zusätzlich aufwendig.
Wer mehrere Ferienunterkünfte verwaltet, kennt die Suche nach dem richtigen Formular, Fragen zur korrekten Berechnung und den Wunsch nach einer einheitlichen Lösung.
In Deutschland sind besondere Meldescheine vom Tag der Abreise an ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. Bei elektronischer Erfüllung gelten dieselben Fristen für Speicherung und Löschung.
In Bayern besteht keine landesweit einheitliche Pflicht zur elektronischen Gästemeldung. Gemeinden können für Kurbeitrag und Gästekarte eigene Meldewege und Fristen festlegen und die elektronische Übermittlung verbindlich vorschreiben.
Digitale Lösungen und Software bieten dabei einige praktische Vorteile:
- Gäste füllen den Meldeschein vor der Anreise aus – weniger Wartezeit beim Check-in. Gesetzlich zugelassene elektronische Bestätigungs- oder Signaturverfahren können je nach Rechtsordnung die handschriftliche Unterschrift ersetzen.
- Automatische Plausibilitätsprüfungen reduzieren Fehler.
- Weniger manuelle Nacharbeit beim Check-out und bei Rechnungen.
Im vereinbarten und eingerichteten Umfang kombiniert Oprivia Meldescheine, Checklisten und objektspezifische Anforderungen pro Gemeinde in einem Ablauf: hinterlegte Regeln pro Ort, etwa Davos, Engadin oder Bodensee, automatische Zuordnung der Meldescheine zum jeweiligen Aufenthalt und Statusanzeigen wie „offen“, „in Prüfung“ oder „abgeschlossen“.
Ein Betrieb mit 50 Ferienwohnungen kann dadurch pro Monat mehrere Stunden manuelle Verwaltungsarbeit einsparen.
Datenschutz, Aufbewahrung und interne Governance bei der Gästeregistrierung
Die digitale Gästeregistrierung muss die anwendbaren Datenschutzvorschriften erfüllen. In der EU gilt die DSGVO; in der Schweiz gelten die Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG). Die DSGVO kann je nach Anwendungsbereich zusätzlich relevant sein.
Elektronische Gästedaten sind nach der DSGVO beziehungsweise dem Schweizer DSG mit risikogerechten technischen und organisatorischen Massnahmen zu schützen. Dazu gehören angemessene Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen; eine Protokollierung ist abhängig von Art, Umfang und Risiko der Bearbeitung vorzusehen.
Do's und Don'ts bei Gästedaten
Do's
- Daten nur für gesetzlich erlaubte Zwecke verwenden
- Aufbewahrungsfristen für Meldescheine bzw. Gästeverzeichnisse einhalten (DE: 1 Jahr ab Abreise, AT: 7 Jahre ab Eintragung)
- Zugriff nur für autorisierte Personen zulassen
- Zahlungen und Kurtaxe sauber dokumentieren
Don'ts
- Gästedaten für Marketing ohne Einwilligung nutzen
- Meldescheine unbegrenzt aufbewahren
- Passnummern unverschlüsselt in Excel speichern
- Daten ohne tragfähige Rechtsgrundlage oder ausserhalb des erlaubten Zwecks an Dritte weitergeben
Gästedaten dürfen nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage und zweckgebunden weitergegeben werden, beispielsweise zur Erfüllung einer gesetzlichen Meldepflicht oder im Rahmen einer ordnungsgemäss geregelten Auftragsverarbeitung.
Oprivia setzt Governance technisch um und trennt Datenerfassung, Prüfung und Freigabe voneinander. Rollenbasierte Zugriffe stellen sicher, dass Standortleiter, Front Office und externer Servicepartner nur die Informationen sehen, die sie benötigen. Automatische Eskalationen greifen bei überschrittenen Fristen, etwa bei verspäteter Meldung der Gästetaxe. Wie Zeitpunkte, Statusänderungen und Korrekturen nachvollziehbar bleiben, zeigt der Leitfaden zum Audit-Trail für Ferienwohnungen.
Bei Corporate-Stays und längeren Aufenthalten gelten Sonderregeln: In Österreich entstehen bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Monaten zusätzliche Meldepflichten. In Deutschland gilt bei Aufnahme in einer Beherbergungsstätte für länger als sechs Monate die allgemeine Meldepflicht. Wer für keine Wohnung im Inland gemeldet ist, muss sich bereits bei Überschreiten von drei Monaten innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Gästeregistrierung im Portfolio mit Oprivia organisieren
Für Buchungen und Reichweite gibt es längst passende Werkzeuge wie Channel Manager, PMS und Bewertungsplattformen. Bei der aufenthaltsbezogenen Administration sieht es dagegen häufig anders aus: Sie verteilt sich auf Papier, E-Mail und verschiedene Insellösungen.
- Oprivia bündelt die wichtigsten Vorgänge und schliesst damit diese Lücke:
- Ein gemeinsamer Betriebsstand für alle Ferienwohnungen und Immobilienstandorte
- Klare Verantwortlichkeiten für jeden Aufenthalt, damit keine Aufgaben liegen bleiben
- Nachvollziehbare Vorgänge: Meldeschein ausgefüllt, Gästekarte erstellt, Gästetaxe gemeldet, jeder Schritt ist dokumentiert
- Portfolioübergreifende Übersicht über Objekte, Schäden, offene Fragen und laufende Vorgänge
Der Einführungsprozess umfasst vier Schritte:
- Analyse der bestehenden Abläufe
- Einrichtung der Regeln pro Destination und Ferienunterkunft
- Pilotbetrieb mit ausgewählten Objekten
- Abschliessende Auswertung mit anschliessender Skalierung auf das gesamte Portfolio
Oprivia richtet sich an professionelle Vermieter, Hosts und Servicepartner, die bereits ein PMS oder einen Channel Manager nutzen und die Vermietung nun auch im Bereich Compliance kontrolliert digitalisieren möchten.
Ihr nächster Schritt
Kontaktieren Sie Oprivia für eine unverbindliche Demo oder starten Sie direkt mit einem Pilotbetrieb.
So unterstützen Sie eine nachvollziehbare und vollständige Dokumentation der Vorgänge von der Erfassung über die Abgabe bis zur Archivierung für eine Prüfung durch Gemeinde, Steuerbehörde oder interne Revision.
Quellen und Hinweise
Redaktionelle und fachliche Einordnung
Quellenprüfstand: 28. September 2026. Der Beitrag ordnet die Gästeregistrierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein. Rechtliche Angaben stützen sich auf Gesetzestexte und amtliche Informationen; Produktangaben auf die jeweils genannten Herstellerseiten. Die Hinweise zu Abläufen und Verantwortlichkeiten sind redaktionelle Praxisempfehlungen.
Externe Fachquellen
- Bundesmeldegesetz: §§ 29, 30 und 54 – Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, elektronische Verfahren, Pflichtdaten, Aufbewahrung und Bussgeldvorschriften in Deutschland.
- Österreich: Meldegesetz 1991, § 5 – Anmeldung in Beherbergungsbetrieben und zusätzliche Meldepflichten bei längeren Aufenthalten.
- Österreich: Meldegesetz 1991, § 10 – Führung des Gästeverzeichnisses und siebenjährige Aufbewahrung ab Eintragung.
- Bundesamt für Wohnungswesen: Meldepflicht – Einordnung von Art. 16 AIG, Art. 18 VZAE und den kantonalen Regelungen zur Gästemeldung in der Schweiz.
- Stadt Zürich: Für Beherbergende – Gästekontrolle, elektronische Meldungen und örtliche Zuständigkeit.
- Destination Davos Klosters: Gästetaxen und Meldepflicht – Online-Gästemeldung, Premium Card und Abrechnung der Gästetaxe bei kommerzieller Ferienwohnungsvermietung.
- Land Berlin: Zweckentfremdungsverbot – Registriernummer und örtliche Vorgaben für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnungen.
- Kanton Basel-Stadt: Beherbergungsbetrieb – Betriebsbewilligung für Beherbergungsbetriebe mit mehr als sechs Betten.
- Datenschutz-Grundverordnung: Verordnung (EU) 2016/679 – Insbesondere Art. 5, 6, 28 und 32 zu Verarbeitungsgrundsätzen, Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung und Sicherheit.
- EDÖB: Informationssicherheit – Technische und organisatorische Massnahmen sowie risikobezogene Anforderungen an die Datensicherheit nach Schweizer Datenschutzrecht.
- Fewo-Verwalter: Herstellerinformationen – Angaben zum verwaltbaren Unterkunftsbestand und zu mehr als 60 Portalanbindungen über Feondi.
- fungiwo: Herstellerinformationen – Anbieterangabe zur Übertragung von Belegungen an 945 Portale; der konkrete Übertragungsumfang ist je Portal zu prüfen.
Oprivia-Quellen
- Oprivia: Module – Einordnung der Bereiche Gästeregistrierung, Identitätsprüfung, Gästeanliegen und Serviceaufträge.
- Oprivia: Governance – Verantwortlichkeiten, Nachweise, Prüfung und nachvollziehbare Abläufe.
- Gästeregistrierung in der Schweiz: Pflichten und Praxis – Vertiefung zu örtlichen Meldeverfahren, Pflichtdaten und der Trennung von Registrierung, Abgaben und Identitätsprüfung.
Abgrenzung
Der Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Massgeblich sind die am jeweiligen Standort geltenden Gesetze und Verfahren. Eine digitale Datenerfassung ist von der erfolgreichen Behördenmeldung zu unterscheiden; Übermittlungswege und Anbindungen müssen zum örtlichen Verfahren und zum vereinbarten Leistungsumfang passen.
